Nach § 28 b Infektionsschutzgesetz gilt in unserer Praxis die 3G-Regel. Zum gegenseitigen Schutz ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Wir bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.
Nach § 28 b Infektionsschutzgesetz gilt in unserer Praxis die 3G-Regel. Zum gegenseitigen Schutz ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Wir bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.